Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, in der wichtige Gesundheitsdaten gespeichert werden können. Sie soll Patientinnen und Patienten dabei helfen, ihre medizinischen Informationen zentral zu verwalten und bei Bedarf Ärztinnen, Ärzten oder anderen Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen. Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, die medizinische Versorgung besser zu vernetzen und transparenter zu machen.

Hinweis: Neben der elektronischen Patientenakte ist auch das E-Rezept ein wichtiger Bestandteil der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Gesundheit unter Elektronisches Rezept (E-Rezept). 

Kurz gefasst:

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammelstelle für Gesundheitsdaten, z.B. Befunde, Arztbriefe oder Medikationspläne.
  • Sie wird von den Krankenkassen angeboten und kann von Versicherten freiwillig und kostenlos genutzt werden.
  • Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.
  • Diese soll helfen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Behandlung besser abzustimmen.
  • Ärztinnen und Ärzte können wichtige Informationen schneller einsehen, wenn die Patientin oder der Patient zustimmt.
  • Die Daten sind durch gesetzliche Vorgaben und technische Maßnahmen besonders geschützt.
  • Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Was gibt es noch zu wissen? 

Vorteile:

  • Alle wichtigen Gesundheitsunterlagen sind an einem Ort gespeichert, sodass man Arztbriefe, Befunde oder Medikamente leichter im Blick behält.
  • Ärztinnen und Ärzte können schneller informiert sein, wenn man ihnen Zugriff auf die elektronische Patientenakte erlaubt.
  • Unnötige Doppeluntersuchungen können vermieden werden, weil vorhandene Ergebnisse bereits vorliegen.
  • Patientinnen und Patienten behalten die Kontrolle, da sie selbst entscheiden, welche Daten gespeichert und weitergegeben werden.
  • Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist kostenlos, da sie von den Krankenkassen bereitgestellt wird.

Nachteile:

  • Die elektronische Patientenakte kann nur genutzt werden, wenn man mit digitalen Anwendungen umgehen kann, was für manche Menschen schwierig ist.
  • Nicht alle medizinischen Informationen sind automatisch in der elektronischen Patientenakte enthalten, sodass wichtige Daten fehlen können.
  • Ohne aktive Zustimmung der Patientin oder des Patienten ist die elektronische Patientenakte für Ärztinnen und Ärzte nicht nutzbar, wodurch Vorteile verloren gehen.
  • Manche Menschen sorgen sich um den Schutz ihrer Gesundheitsdaten, obwohl hohe Sicherheitsstandards gelten.
  • Wenn die elektronische Patientenakte kaum genutzt oder gepflegt wird, bringt sie im Alltag nur wenig Nutzen.

  • Ein E-Rezept ist ein elektronisches Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente, das seit Januar 2024 in Deutschland meist anstelle des rosafarbenen Papierrezepts ausgestellt wird. 
  • Es wird digital von der Arztpraxis erstellt und kann in der Apotheke eingelöst werden, zum Beispiel mit der elektronischen Gesundheitskarte, einer E-Rezept-App oder einem Ausdruck. 
  • Das Elektronisches Rezept spart Wege und Zeit, weil es direkt übertragen werden kann, auch nach einer Videosprechstunde. Die Daten werden automatisch als Teil einer Medikationsliste in der elektronischen Patientenakte gespeichert (sofern man dem zustimmt). 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Gesundheit unter Elektronisches Rezept (E-Rezept). 

Bundesärztekammer (o.J.): Elektronische Patientenakte. Verfügbar unter: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/epa . (Zugriff 13.01.2026)

Bundesministerium für Gesundheit (2026): Die ePA für alle. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html (Zugriff 13.01.2026)

Bundesministerium für Gesundheit (2025):  Die elektronische Patientenakte (ePA). Verfügbar unter: https://gesund.bund.de/die-elektronische-patientenakte  (Zugriff 13.01.2026)

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) (2024): Elektronische Patientenakte (ePA) und E-Rezept. Verfügbar unter: https://www.gesundheitsinformation.de/elektronische-patientenakte-epa-und-e-rezept.html (Zugriff 13.01.2026)

Kassenärztliche Bundesvereinigung (o.J.): Elektronische Patientenakte. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte . (Zugriff 13.01.2026)