Infektionsschutz in Einrichtungen

Das Gesundheitsamt ist für die Überwachung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten zuständig. 

Im Infektionsschutzgesetz sind die Meldepflichten für bestimmte ansteckende Erkrankungen geregelt.

Gesetzestext des IFSG

Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte per Email an ifsg-meldeportal(at)landkreis-rottweil.de.

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