Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Patientinnen und Patienten müssen diese Leistungen selbst bezahlen, wenn sie diese in Anspruch nehmen möchten. Ärztinnen und Ärzte dürfen diese nur anbieten, wenn sie medizinisch vertretbar sind und vorab transparent über Kosten und Nutzen informieren.

Kurz gefasst:

  • Individuelle Gesundheitsleistungen sind freiwillige Zusatzleistungen, die gesetzliche Krankenkassen in der Regel nicht übernehmen.
  • Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, ob Sie eine der Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
  • Die Kosten müssen vollständig selbst getragen werden.
  • Individuelle Gesundheitsleistungen können z. B. zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, spezielle Ultraschalluntersuchungen oder Atteste sein.
  • Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, vor der Behandlung über Nutzen, mögliche Risiken und Kosten aufzuklären.
  • Für diese Leistungen muss eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, bevor Sie erbracht wird.
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Nicht jede angebotene Leistung ist medizinisch notwendig oder wissenschaftlich eindeutig belegt.
  • Patientinnen und Patienten haben das Recht, sich Bedenkzeit zu nehmen und eine Leistung abzulehnen.

Hinweis: Der IGeL-Monitor ist ein Angebot des Medizinischen Dienst Bund, welcher regelmäßig den Nutzen verschiedener Individueller Gesundheitsleistungen bewertet. 

Was gibt es noch zu wissen? 

Beispiele:

  • Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke oder der Brust zur Krebsfrüherkennung
  • spezielle Tests zur Diagnose von Gebärmutterhalskrebs
  • Augeninnendruckmessung und Augenspiegelung zur Glaukom-Früherkennung
  • PSA-Test als Hinweis auf Prostatakrebs
  • Vitamin-D Messung zur Gesundheitsvorsorge
  • großes Blutbild zur Gesundheitsvorsorge

Weitere Individuelle Gesundheitsleistungen finden Sie auf dem IGeL-Monitor des Medizinischen Dienst Bund.

Individuelle Gesundheitsleistungen werden meist nicht von der Krankenkasse bezahlt, weil ihr Nutzen nicht ausreichend wissenschaftlich belegt ist oder sie nicht als medizinisch notwendig gelten. Welche Leistungen übernommen werden, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der nur Behandlungen zulässt, die wirksam, notwendig und wirtschaftlich sind. Manche Individuelle Gesundheitsleistungen wurden abgelehnt, weil ihr Nutzen im Verhältnis zu den Kosten zu gering ist oder es bessere Alternativen gibt. Es gibt jedoch auch Individuelle Gesundheitsleistungen, die sinnvoll sein können, zum Beispiel bestimmte Atteste, Reiseimpfungen oder spezielle Untersuchungen, die nicht zur Regelversorgung gehören.

Patientinnen und Patienten müssen vor einer solchen Leistung verständlich und schriftlich über Nutzen, Risiken und Kosten informiert werden. Sie haben das Recht auf Bedenkzeit und dürfen frei entscheiden, ob sie die Leistung annehmen oder ablehnen. Eine Individuelle Gesundheitsleistung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung durchgeführt werden. Die weitere Behandlung darf nicht davon abhängen, ob man eine solche Leistung akzeptiert oder nicht.

Bundesministerium für Gesundheit (2026): Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/i/igel.html (Zugriff 13.01.2026)

Bundesministerium für Gesundheit (2025): IGeL: Selbstzahler-Leistungen im Überblick. Verfügbar unter: https://gesund.bund.de/individuelle-gesundheitsleistungen-igel (Zugriff 13.01.2026)

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (o.J.): IGeL. Verfügbar unter: https://www.gesundheitsinformation.de/glossar/igel.html (Zugriff 13.01.2026)

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (2025): Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Verfügbar unter: https://www.kvbawue.de/patienten/gesundheitskompetenz/igel-leistungen (Zugriff 13.01.2026)

Stiftung Gesundheitswissen (o.J.): IGeL-Leistungen: Was Sie wissen sollten. Verfügbar unter: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/hilfe-und-ansprechpartner/igel-leistungen . (Zugriff 13.01.2026)

Verbraucherzentrale (2025): Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?. Verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-11603 (Zugriff 13.01.2026)