Patientenrechte

Patientenrechte bezeichnen die gesetzlichen Rechte von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen. Sie regeln die Beziehung zu Ärztinnen, Ärzten und anderen Akteuren. Sie stärken die Selbstbestimmung und Transparenz im Behandlungsprozess und sorgen dafür, dass Patientinnen und Patienten gut informiert und aktiv in Entscheidungen einbezogen werden können.

Hinweis: Individuelle Unterstützung und Beratung erhalten Patientinnen und Patienten bei der Stiftung unabhängige Patientenberatung Deutschland.

Kurz gefasst:

Als Patientin oder Patient haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Informationen und Aufklärung über Diagnose, Therapien und Risiken vor jeder Behandlung
  • Recht auf Selbstbestimmung: medizinische Maßnahmen finden nur mit Ihrer Einwilligung statt
  • Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte und Anspruch auf Kopien Ihrer Akte
  • Recht der freien Arztauswahl (z.B. Wechsel der Ärztin/Arzt, der Krankenkasse)
  • Recht auf Einholen von Zweitmeinungen 
  • Recht auf Privatsphäre und Datenschutz
  • Recht auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern

Hinweis: Das Grundlagengesetz ist das Patientenrechtgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 630a - 360h)

Was gibt es noch zu wissen? 

Ja. Sie haben das Recht, Ihre vollständige Patientenakte einzusehen und Kopien zu erhalten. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. bei erheblicher gesundheitlicher Gefährdung) darf dies eingeschränkt werden.

Nein. Medizinische Maßnahmen dürfen nur mit Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung erfolgen. Sie können eine Behandlung jederzeit ablehnen oder abbrechen, nachdem Sie über mögliche Folgen aufgeklärt wurden.

Bundesministerium für Gesundheit (2025): Patientenrechte. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/patientenrechte.html (Zugriff 07.01.2026)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2025): Patientenrechte. Verfügbar unter: https://www.bmjv.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/patientenrechte/Patientenrechte.html (Zugriff 07.01.2026)

Bundesministerium für Gesundheit (2025): Patientenrechte - Darauf haben Sie Anspruch. Verfügbar unter: https://gesund.bund.de/patientenrechte (Zugriff 07.01.2026)

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (2025): Patientenrechte. Verfügbar unter: https://www.kvbawue.de/patienten/gesundheitskompetenz/patientenrechte (Zugriff 07.01.2026)