Auffälligkeiten in der Diagnostik 

Bei Untersuchungen in der Schwangerschaft können Ergebnisse auftreten, die als auffällig bezeichnet werden. Solche Befunde können verunsichern, bedeuten aber nicht automatisch, dass eine Erkrankung oder Beeinträchtigung vorliegt.

Dieses Kapitel erläutert, was mit auffälligen Untersuchungsergebnissen gemeint ist, welche nächsten Schritte möglich sind und welche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.

Kurz gefasst:

  • Bei Untersuchungen in der Schwangerschaft können Auffälligkeiten festgestellt werden
  • Eine Auffälligkeit ist zunächst kein endgültiger Befund oder eine Diagnose
  • Häufig sind weitere Gespräche oder Untersuchungen notwendig, um Ergebnisse einzuordnen
  • Betroffene haben Anspruch auf Information, Beratung und Unterstützung
  • Entscheidungen müssen nicht sofort getroffen werden und erfolgen individuell

Was gibt es noch zu wissen? 

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder weiterführender Untersuchungen können Ergebnisse auftreten, die als auffällig bezeichnet werden. Damit ist zunächst gemeint, dass ein Untersuchungsergebnis vom erwarteten Verlauf abweicht oder nicht eindeutig ist.

Eine Auffälligkeit bedeutet nicht automatisch, dass eine Erkrankung oder Beeinträchtigung vorliegt. In vielen Fällen handelt es sich um Hinweise, die weiter abgeklärt werden müssen. Erst nach zusätzlichen Untersuchungen oder Gesprächen lässt sich beurteilen, welche Bedeutung das Ergebnis tatsächlich hat.

Auffällige Ergebnisse können bei unterschiedlichen Untersuchungen festgestellt werden, zum Beispiel bei:

  • Ultraschalluntersuchungen
  • Blutuntersuchungen
  • vorgeburtlichen Tests zur weiteren Abklärung (Pränataldiagnostik)

Hinweis: Welche Untersuchungen sinnvoll sind und wie Ergebnisse zu bewerten sind, wird im ärztlichen Gespräch erläutert

Nach einem auffälligen Befund erfolgt in der Regel ein ausführliches Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Dabei werden das Ergebnis erklärt und mögliche nächste Schritte besprochen.

Je nach Situation können folgende Maßnahmen infrage kommen:

  • weitere Untersuchungen zur genaueren Abklärung
  • Überweisung an spezialisierte Ärztinnen oder Ärzte
  • zusätzliche Beratungsgespräch
  • Zeit zur Verarbeitung der Informationen und zur Entscheidungsfindung

Hinweis:Nicht jede Auffälligkeit erfordert sofortiges Handeln. Betroffene haben das Recht, Fragen zu stellen und sich Zeit zu nehmen.

Auffällige Untersuchungsergebnisse können verunsichern und emotional belastend sein. In dieser Situation stehen Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, die dabei helfen, Informationen einzuordnen und Entscheidungen zu begleiten.

Neben dem ärztlichen Gespräch können psychosoziale Beratungsstellen unterstützen. 

Je nach Befund und persönlicher Situation können sich unterschiedliche Wege ergeben. Dazu gehören unter anderem:

  • das Abwarten weiterer Untersuchungsergebnisse
  • die Vorbereitung auf besondere medizinische oder unterstützende Bedarfe nach der Geburt
  • Entscheidungen zur Fortführung oder zum Abbruch der Schwangerschaft im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
  • Welche Entscheidung getroffen wird, ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab
  • Unterstützung und Beratung stehen unabhängig vom gewählten Weg zur Verfügung

Häufige Fragen

Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen können helfen, Ergebnisse zu erklären und Fragen zu klären.

Ja. Neben medizinischer Beratung stehen psychosoziale Beratungsangebote zur Verfügung.