Elternzeit & Rechte
Mit der Geburt eines Kindes entstehen neue rechtliche und finanzielle Fragen. Eltern haben in Deutschland Anspruch auf Elternzeit sowie auf weitere Rechte und Leistungen, die Familie und Beruf vereinbaren helfen. Dieses Kapitel informiert über Elternzeit, zentrale Ansprüche von Müttern und Vätern sowie wichtige Regelungen wie Vaterschaftsanerkennung und soziale Absicherung.
Kurz gefasst:
- Eltern haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternzeit mit Kündigungsschutz
- Elternzeit kann von Müttern und Vätern genutzt und flexibel aufgeteilt werden.
- Während der Elternzeit kann Elterngeld beantragt werden, um Einkommensausfälle teilweise auszugleichen
- Bei nicht verheirateten Eltern ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig für rechtliche Ansprüche und Pflichten.
- Zeiten der Kindererziehung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt
- Auch während der Elternzeit bestehen in der Regel Ansprüche auf soziale Absicherung
- Verlässliche Informationen und Anträge stellen öffentliche Stellen wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Familienportal bereit
Was gibt es noch zu wissen?
Elternzeit ist ein Zeitraum, in dem Eltern vom Arbeitgeber freigestellt werden, um sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, der Job bleibt aber geschützt, und der Arbeitgeber kann in der Regel nicht kündigen. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre pro Kind beansprucht werden und flexibel aufgeteilt oder in mehreren Abschnitten genommen werden, solange sie vor dem achten Geburtstag des Kindes liegt.
Wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater die Vaterschaft anerkennen, damit er rechtlich als Vater gilt. Diese Anerkennung ist wichtig für gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltspflichten und den Anspruch auf familienbezogene Leistungen. Sie erfolgt in der Regel vor dem Standesamt, Jugendamt oder beim Familiengericht.
Während der Elternzeit können Eltern Elterngeld beantragen – eine staatliche Leistung, die einen Teil des wegfallenden Einkommens ausgleicht. Das Basiselterngeld wird für die ersten 12 bis 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Eltern erhalten 65 % ihres Nettoeinkommens vor der Geburt, wobei der Prozentsatz bei niedrigem Einkommen bis auf 100 % steigen kann. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro pro Monat. Es kann für mehrere Monate, alternativ oder gleichzeitig von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden.
Hier zum Kindergeld-Antrag
Auch während der Elternzeit wirkt sich die Zeit der Kindererziehung auf die spätere Rente aus. Für Erziehungszeiten können sogenannte Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Diese gelten üblicherweise für die ersten drei Lebensjahre des Kindes und führen dazu, dass in dieser Zeit Rentenbeiträge berücksichtigt werden, obwohl kein Erwerbseinkommen erzielt wurde.
Wenn beide Elternteile den Nachwuchs gemeinsam erziehen, wird die Erziehungszeit zunächst der Mutter zugeordnet. Möchten Eltern dies anders verteilen, etwa weil der Vater überwiegend betreut, müssen sie eine gemeinsame Erklärung bei der Rentenversicherung abgeben.
Während der Elternzeit bleiben viele Eltern weiterhin kranken- und sozialversichert, zum Beispiel über den Partner oder über die eigene gesetzliche Versicherung, wenn sie zuvor pflichtversichert waren. Zusätzliche Beiträge müssen häufig nicht gezahlt werden, insbesondere wenn kein Einkommen erzielt wird. Dabei können Besonderheiten gelten, zum Beispiel für freiwillig Versicherte oder privat Versicherte.
Während der Elternzeit stehen Eltern unter einem besonderen Schutz. Gemäß § 18 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht zulässig. Dieser Schutz beginnt bereits vor dem offiziellen Start der Elternzeit:
Bei Kindern unter 3 Jahren: 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, mit der Anmeldung
Bei Kindern zwischen 3 und 8 Jahren: 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit, mit der Anmeldung
Eine Kündigung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, und auch dann nur mit einer vorherigen Genehmigung durch die zuständige Behörde. Dieser Schutz soll Eltern während dieser wichtigen Phase sicherstellen, dass sie ihre berufliche Stabilität wahren können, während sie sich auf die Betreuung ihres Kindes konzentrieren.
- Elternzeit und Elterngeld müssen frühzeitig beim Arbeitgeber bzw. der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden
- Elternzeit kann flexibel gestaltet werden – auch zeitlich versetzt oder teilweise
- Die rechtliche Situation kann sich ändern, daher ist eine aktuelle Beratung z. B. bei der Familienkasse, dem Jugendamt oder einer Rechtsstelle sinnvoll
- Fachanwalt.de Magazin. (2025) Elternzeit – Regelungen zu Beginn, Dauer und Elterngeld. Verfügbar unter: https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/elternzeit (Abgerufen: 24.01.26).
- Familienportal des Bundes. (o. J.) Elternzeit – FAQ. Verfügbar unter: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq (24.01.26).
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). (2025) Familienleistungen – Elternzeit. Verfügbar unter: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit (Abgerufen: 24.01.26).
Häufige Fragen & Mythen
Elternzeit soll es Eltern ermöglichen, Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu nehmen, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren.
Elternzeit kann bis zu drei Jahre pro Kind beansprucht werden und flexibel bis zum achten Geburtstag des Kindes genutzt werden.
In der Elternzeit ist ein Teilzeit-Job mit bis zu 30–32 Stunden pro Woche möglich, ohne den Anspruch zu verlieren.
Kindererziehungszeiten werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, was sich auf die spätere Rentenhöhe auswirken kann.