Ungeplante Schwangerschaft 

Eine ungeplante Schwangerschaft wird von vielen Frauen als einschneidendes Ereignis erlebt. Die emotionalen Reaktionen können sehr unterschiedlich ausfallen und reichen von Vorfreude bis hin zu Überlegungen, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen. In dieser Phase sind viele Gedanken von Unsicherheit geprägt, weshalb der Bedarf an verlässlichen Informationen und unterstützender Begleitung besonders hoch ist.

Kurz gefasst:

  • Es bestehen verschiedene Handlungsmöglichkeiten: Fortsetzung der Schwangerschaft, Adoption oder Pflege sowie Schwangerschaftsabbruch
  • Niemand ist verpflichtet, sofort eine Entscheidung zu treffen
  • eine Beratung kann bei der Entscheidungsfindung unterstützen
  • Schwangerschaftsberatungen sind kostenfrei, vertraulich, ergebnisoffen und auf Wunsch anonym
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtlich geregelt und bleibt unter bestimmten Voraussetzungen straffrei
  • Dazu gehören insbesondere die vorherige Teilnahme an einer Schwangerschaftskonfliktberatung, die Einhaltung gesetzlicher Fristen und die ärztliche Durchführung
  • Abhängig vom Schwangerschaftsalter stehen unterschiedliche medizinische Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zur Verfügung
  • Für Frauen mit besonderem Anonymitätsbedarf besteht die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt

Was gibt es noch zu wissen? 

Bei einer ungeplanten Schwangerschaft gibt es unterschiedliche Wege. Welche Entscheidung die Richtige ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Eine Beratung kann dabei unterstützen, die eigenen Gedanken zu ordnen und Informationen zu erhalten.


Schwangerschaft fortsetzen

Einige Frauen entscheiden sich dafür, die Schwangerschaft fortzusetzen. Je nach Lebenssituation können dabei medizinische, soziale oder finanzielle Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden.


Adoption oder Pflege

Eine weitere Möglichkeit ist, das Kind auszutragen und anschließend in die Obhut anderer Personen zu geben, zum Beispiel im Rahmen einer Adoption oder Pflege. Auch hierzu gibt es spezialisierte Beratungsangebote. 

Diese finden Sie bei staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.


Schwangerschaft abbrechen

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtlich geregelt. Vor einem Abbruch ist eine Beratung vorgesehen. Medizinische Informationen und rechtliche Rahmenbedingungen werden in den folgenden Abschnitten erläutert.

Wo kann ich mich beraten lassen, wenn ich ungeplant oder ungewollt schwanger bin?

Eine ungeplante Schwangerschaft kann mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden sein. In dieser Situation stehen kostenfreie, vertrauliche und ergebnisoffene Beratungsangebote zur Verfügung, die bei der Orientierung und Entscheidungsfindung unterstützen.

Erste Anlaufstellen können Frauenärztinnen und Frauenärzte, Hausarztpraxen oder Schwangerschaftsberatungsstellen sein. Die Beratung richtet sich an alle Schwangeren und kann auf Wunsch anonym in Anspruch genommen werden.

Über die Beratungsstellen-Datenbank des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit lassen sich staatlich anerkannte Beratungsstellen in der Nähe finden. Dort erhalten Schwangere Informationen zu allen Möglichkeiten im Umgang mit einer ungeplanten Schwangerschaft, zu rechtlichen Rahmenbedingungen und einzuhaltenden Fristen.

Bei Bedarf wird auch eine Beratungsbescheinigung ausgestellt und an weitere Hilfsangebote vermittelt.

Beratung und rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland gilt beim Schwangerschaftsabbruch das sogenannte Beratungsmodell. Dieses sieht vor, dass Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch eine Beratung in Anspruch nehmen können, um sich in einer schwierigen Situation informieren und unterstützen zu lassen.


Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt straffrei, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Abbruch erfolgt innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis (entspricht etwa den ersten 14 Schwangerschaftswochen ab dem ersten Tag der letzten Periode)
  • Die schwangere Person nimmt mindestens drei Tage vor dem Eingriff an einer Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle teil
  • Der Schwangerschaftsabbruch wird von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt

Unabhängig von diesen Fristen ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich, wenn:

  • eine medizinische Indikation vorliegt, etwa bei einer Gefährdung des Lebens oder der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Schwangeren, oder 
  • eine kriminologische Indikation besteht, zum Beispiel nach einer Sexualstraftat

Ziel der Beratung ist es, Frauen bei ihrer persönlichen Entscheidungsfindung zu begleiten. Sie erfolgt ergebnisoffen, vertraulich und ohne Druck.

Welche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs gibt es in Deutschland?

In Deutschland stehen unterschiedliche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zur Verfügung. Welche Methode infrage kommt, wird im persönlichen Gespräch mit medizinischem Fachpersonal geklärt.


Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Diese Methode ist in frühen Schwangerschaftswochen möglich und erfolgt unter ärztlicher Begleitung. Sie umfasst die Einnahme von Medikamenten sowie eine Nachkontrolle.


Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch (Absaugung)

Der Schwangerschaftsabbruch kann auch im Rahmen eines ambulanten Eingriffs erfolgen. Dieser wird ärztlich durchgeführt und kann unter lokaler Betäubung oder Vollnarkose stattfinden.


Kürettage (Ausschabung)

Diese Methode wird heute nicht mehr als Standardverfahren eingesetzt und kommt nur noch in besonderen medizinischen Situationen zur Anwendung.


Hinweis: Ausführlichere medizinische Informationen und welche Methode im individuellen Fall geeignet ist, erhalten Sie im Beratungsgespräch oder bei behandelnden Ärztinnen und Ärzten.


Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier:

Abtreibungs­methoden - AWO schwanger

Schwangerschaftsabbruch | pro familia

Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch

In Deutschland ist vor einem Schwangerschaftsabbruch eine Beratung vorgesehen. Diese Beratung dient dazu, Frauen in einer schwierigen Situation zu informieren und zu unterstützen. Sie erfolgt ergebnisoffen, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Die Inanspruchnahme der Beratung ist Voraussetzung dafür, dass ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der gesetzlichen Fristen straffrei erfolgen kann. Im Rahmen der Beratung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Zwischen Beratung und Eingriff ist eine gesetzlich festgelegte Bedenkzeit einzuhalten.

Ziel der Beratung ist es, Frauen bei ihrer persönlichen Entscheidungsfindung zu begleiten – ohne Druck und ohne Vorgaben für eine bestimmte Entscheidung.


Weitere tiefergehende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Vor einem Schwangerschaftsabbruch | Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Vertrauliche Geburt (besonderes Unterstützungsangebot)

In Deutschland gibt es für Schwangere mit einem starken Anonymitätswunsch die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Das ist ein gesetzlich geregeltes Hilfsangebot, bei dem eine Schwangere ihr Kind medizinisch sicher und unter einem Pseudonym zur Welt bringen kann, ohne dass ihre Identität öffentlich bekannt wird.

Dabei wird die werdende Mutter von einer Schwangerschaftsberatungsstelle begleitet und beraten – vertraulich und auf Wunsch anonym. Diese Beratungsstelle nimmt die persönlichen Daten einmalig auf und legt sie auf einem sogenannten Herkunftsnachweis sicher ab. Andere Einrichtungen wie Kliniken kennen nur das gewählte Pseudonym.

Dieses Angebot richtet sich an Frauen, die ihre Schwangerschaft und Geburt geheim halten möchten, etwa aus besonderer Notlage. Es soll verhindern, dass Schwangere aus Angst oder Druck auf unsichere oder riskante Wege ausweichen.

Das Kind erhält eine Geburtsurkunde, und sobald es volljährig ist oder im Alter von etwa 16 Jahren, kann es unter bestimmten Bedingungen erfahren, wer seine leibliche Mutter ist.


Weitere Informationen finden Sie hier: 

Anonyme und vertrauliche Geburt - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Häufige Fragen

Ein Schwangerschaftstest (aus der Apotheke oder Drogerie) gibt erste Hinweise. Für eine sichere Bestätigung sollte eine gynäkologische Praxis oder ein medizinisches Zentrum aufgesucht werden.

Dabei handelt es sich um eine gesetzlich vorgesehene, ergebnisoffene Beratung, die Informationen, Unterstützung und Orientierung bietet – unabhängig von der späteren Entscheidung.