Beschreibung

Das Gesundheitsamt Rottweil führt amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit in Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen ist.

  • Gerichtsärztliche Untersuchungen bei Zweifeln an der Haft- Räumungs-und Verhandlungsfähigkeit, Probeentnahmen zur Durchführung von Abstammungsgutachten
  • Gutachten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; z.B. Gewährung von medizinischen Leistungen, Feststellung des Gesundheitszustandes, der Reisefähigkeit usw.
  • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch, z.B. Beurteilung der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung, Krankenkostzulage.
  • Soziales Entschädigungsrecht: Erstellung von Gutachten ( Impfschaden, Opfer von Gewalttaten, Beurteilung von Schwerbehinderungen usw.)
  • Untersuchungen auf Prüfungsfähigkeit in bestimmten Fällen (weitere Informationen finden Sie hier)
  • Beglaubigung von Attesten bei Mitführung von Betäubungsmitteln ins Ausland
  • Durchführung von forensisch verwertbaren Abstinenzprogrammen mittels Urinscreening und Haaranalysen

Testung auf EtG (Alkohol), Drogen, Medikamente

  • im Rahmen der Vorbereitung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • für Arbeitgeber
  • bei Gerichtsverfahren (Bewährungshilfe)

Vorraussetzungen:
Das Gesundheitsamt Rottweil führt amtsärztliche Untersuchungen durch, soweit es gesetzlich dazu verpflichtet ist.

  • Es muss ein schriftlicher Auftrag vorliegen.
  • Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Telefonische Anmeldung im Gesundheitsamt Rottweil unter 0741/ 17445-0.
  • Sollten Sie nicht genug Deutsch verstehen muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.

Erforderliche Unterlagen:
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihren Personalausweis oder Reisepass, ärztliche Unterlagen wie Bescheinigungen, Befundberichte und Stellungnahmen mit.

Kosten/Leistung:
Einzelne Untersuchungen sind gebührenpflichtig. Die Berechnung läuft nach dem Gebührenverzeichnis LRA Rottweil.


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