Beschreibung
Das Gesundheitsamt Rottweil führt amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit in Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen ist.
- Gerichtsärztliche Untersuchungen bei Zweifeln an der Haft- Räumungs-und Verhandlungsfähigkeit, Probeentnahmen zur Durchführung von Abstammungsgutachten
- Gutachten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; z.B. Gewährung von medizinischen Leistungen, Feststellung des Gesundheitszustandes, der Reisefähigkeit usw.
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch, z.B. Beurteilung der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung, Krankenkostzulage.
- Soziales Entschädigungsrecht: Erstellung von Gutachten ( Impfschaden, Opfer von Gewalttaten, Beurteilung von Schwerbehinderungen usw.)
- Untersuchungen auf Prüfungsfähigkeit in bestimmten Fällen (weitere Informationen finden Sie hier)
- Beglaubigung von Attesten bei Mitführung von Betäubungsmitteln ins Ausland
- Durchführung von forensisch verwertbaren Abstinenzprogrammen mittels Urinscreening und Haaranalysen
Testung auf EtG (Alkohol), Drogen, Medikamente
- im Rahmen der Vorbereitung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
- für Arbeitgeber
- bei Gerichtsverfahren (Bewährungshilfe)
Vorraussetzungen:
Das Gesundheitsamt Rottweil führt amtsärztliche Untersuchungen durch, soweit es gesetzlich dazu verpflichtet ist.
- Es muss ein schriftlicher Auftrag vorliegen.
- Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Telefonische Anmeldung im Gesundheitsamt Rottweil unter 0741/ 17445-0.
- Sollten Sie nicht genug Deutsch verstehen muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.
Erforderliche Unterlagen:
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihren Personalausweis oder Reisepass, ärztliche Unterlagen wie Bescheinigungen, Befundberichte und Stellungnahmen mit.
Kosten/Leistung:
Einzelne Untersuchungen sind gebührenpflichtig. Die Berechnung läuft nach dem Gebührenverzeichnis LRA Rottweil.
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Anbieter
Gesundheitsamt Rottweil
Rottweil
Bismarckstraße 19

