Beschreibung
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf Menschen übertragen werden. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragungsweges minimiert werden. Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung über diese Risiken teilgenommen haben. Das gleiche gilt, wenn Sie sich regelmäßig in Küchen, Gaststätten oder in sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.
Eine telefonische Anmeldung unter 0741 / 17445-0 ist erforderlich.
Für die Belehrung fällt eine Teilnahmegebühr von 35,00 Euro an, die Vorort Bar bezahlt wird.
Das Zeugnis wird nach erfolgreicher Teilnahme ausgestellt.
Vorraussetzungen:
Belehrungen im Rottweiler Gesundheitsamt werden ausschließlich an Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Rottweil angeboten. Wohnen Sie nicht im Landkreis Rottweil, bitten wir Sie, sich an ihr zuständiges Gesundheitsamt zu wenden.
Die Belehrung wird auf Deutsch durchgeführt. Wer Verständnisschwierigkeiten hat und somit der Belehrung nicht vollständig folgen kann, muss einen Dolmetscher mitbringen.
Frist/Dauer:
Die Belehrung dauert ca. 1 bis 1,5 Stunde/n.
Kosten/Leistung:
Gebühr pro Teilnehmer: 35,00 Euro. Muss bar vor Ort bezahlt werden.
Sonstiges:
Wenn Sie bereits eine Erstbelehrung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt absolviert haben, müssen Sie diese mindestens alle 2 Jahre durch eine interne Schulung auffrischen. Diese muss dokumentiert (schriftlich/elektronisch) und beim Arbeitgeber vorgehalten werden. Auf Verlangen muss der Nachweis dem Veterinäramt/Lebensmittelhygiene und dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Nicht mehr auffindbare Zeugnisse können innerhalb von 10 Jahren gegen eine Gebühr von 10,00 Euro neu ausgestellt werden.
Anbieter
Gesundheitsamt Rottweil
Rottweil
Bismarckstraße 19

